Gewalt an Frauen, insbesondere im häuslichen Umfeld, stellt ein großes gesellschaftliches, strukturelles Problem von globaler Tragweite dar. Dies belegen nicht zuletzt aktuelle Studien zu Gewalt an Frauen in Zeiten der Corona-Pandemie (z.B. Steinert/Ebert 2020). Dabei ist Gewalt an Frauen in Deutschland Alltag, nicht nur in Corona-Zeiten (BKA 2020; BMFSFJ 2014). Mit dem Ziel, Frauen vor allen Formen von Gewalt ebenso wie Diskriminierung zu schützen und zu verhindern, wurde 2011 vom Europarat (13 Mitgliedstaaten) die Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – auch bekannt als Istanbul-Konvention - als völkerrechtlicher Vertrag ausgefertigt. In Deutschland trat das Übereinkommen im Jahr 2018 in Kraft, womit die Verpflichtung verbunden ist, Maßnahmen zum Schutz von Frauen vor Gewalt und zur Unterstützung von Betroffenen auf allen politischen Ebenen zu treffen.
Gemeinsam mit dem Institut für Volkswirtschaftslehre und Recht der Universität Stuttgart (Prof. Dr. Daniela Winkler) und dem Institut für Erziehungswissenschaft (Prof. Dr. Christine Sälzer) wurde im Auftrag des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg die Umsetzung von Maßnahmen der Istanbul-Konvention in Baden-Württemberg untersucht.
Methodisch bestand dieses interdisziplinäre, multimethodische Projekt aus drei Säulen: Bestandsaufnahme, Stakeholder-Analyse und Rechtsanalyse:
- In einem ersten Schritt erfolgte in der Bestandsaufnahme die Sichtung und Auswertung vorliegender Berichte/Dokumente und Statistiken. Ziel war es, einen Überblick über die in Baden-Württemberg getroffenen Maßnahmen und Rahmenbedingungen zu erhalten.
- Informiert durch diese Bestandsaufnahme wurden anhand qualitativer Interviews und Gruppendiskussionen die Perspektiven von Stakeholdern (u.a. in der Landeskoordinierungsstelle, in Landesministerien/Ressorts, an Gewaltschutzambulanzen) erhoben. Aufbauend darauf wurden in einem standardisierten Online-Survey kommunale Vertreter*innen zur Umsetzung und Bedarfen befragt. Mit diesen verschiedenen methodischen Zugängen erhielten wir ein umfassendes Bild zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, sowie Potentiale zur Weiterentwicklung.
- In der Rechtsanalyse wurden zunächst die vorhandenen Umsetzungsschritte mit rechtlichen Vorgaben der Istanbul-Konvention unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Vorgaben abgeglichen. Dadurch konnten Regelungslücken identifiziert und rechtliche Empfehlungen herausgearbeitet werden.
Mit diesen Informationen zum Status quo der Umsetzung, der Identifikation von Bedarfen, Zuständigkeiten und Herausforderungen in der Umsetzung der Konvention erarbeiteten wir Empfehlungen für die Fachpraxis und Politik/Verwaltung.
Referenzen:
- Bundeskriminalamt (2020): Partnerschaftsgewalt – Kriminalstatistische Auswertung – Berichtsjahr 2019.
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2014): Gewalt an Frauen in Paarbeziehungen. Eine sekundäranalytische Auswertung zur Differenzierung von Schweregraden, Mustern, Risikofaktoren und Unterstützung nach erlebter Gewalt. Kurzfassung.
- Steinert, Janina/Ebert, Cara (2020): Gewalt an Frauen und Kindern in Deutschland während COVID-19-bedingten Ausgangsbeschränkungen. Zusammenfassung der Ergebnisse.
Evaluation der Umsetzung der Istanbul-Konvention in Baden- Württemberg (2021/22) – Zusammenfassung